Gesetze / RL 2001/24/EG

RL 2001/24/EG

Art 27 Geregelte Märkte

Stand: 02.10.2026

Unbeschadet des Artikels 24 ist für Transaktionen im Rahmen eines geregelten Marktes ausschließlich das Recht maßgeblich, das auf derartige Transaktionen anwendbar ist.

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