Gesetze / RL 2001/24/EG RL 2001/24/EG Art 27 Geregelte Märkte Stand: 02.10.2026 Unbeschadet des Artikels 24 ist für Transaktionen im Rahmen eines geregelten Marktes ausschließlich das Recht maßgeblich, das auf derartige Transaktionen anwendbar ist.