Art 19 Befugnisse des Ausschusses
Stand: 02.10.2026
Der Ausschuß hat folgende Aufgaben:
a) Austausch von Informationen und Erfahrungen in bezug auf die Umsetzung und praktische Anwendung dieser Richtlinie und Erörterung von Fragen von gemeinsamem Interesse in diesen Bereichen;
c) Beratung der Kommission in bezug auf die Schlußfolgerungen und Änderungen gemäß Artikel 20 Absatz 2.