Gesetze / Psychotherapeutengesetz
PsychThG§ 9 Gebührenordnung bei Privatbehandlung
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für psychotherapeutische Tätigkeiten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu regeln. In dieser Rechtsverordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die psychotherapeutischen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Leistungserbringer und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 06.08.2003 – 20 U 100/03
- VG Köln, 13.11.2012 – 7 K 3578/11
- OLG Celle, 05.08.2004 – 8 U 169/03Zitiert von 2
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