Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 Nordrhein-Westfalen

BesVersAnpG 2009/2010 NRW

§ 4 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz tritt am 1. März 2009 in Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister

für Innovation, Wissenschaft,

Forschung und Technologie

Der Finanzminister

Die Ministerin

für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Der Innenminister

Der Minister

für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Minister

für Bauen und Verkehr

Die Justizministerin

Der Minister

für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Der Minister

für Generationen, Familie,

Frauen und Integration

Der Minister

für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

Zusatz:

Artikel 5

Schlussvorschriften

Bekanntmachungsermächtigung

Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach Artikel 1 §§ 2 und 3 erhöhten Beträge im Ministerialblatt des Landes bekannt zu machen.

§ 3