Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kommunalunternehmensverordnung
KUV§ 5 Unternehmenssatzung
Stand: 26.08.2026
Die Unternehmenssatzung muss neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt Bestimmungen enthalten über
1. die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats sowie des Vorstands, falls dieser aus mehr als einer Person besteht,
2. die Beschlußfähigkeit des Verwaltungsrats.