Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kommunalunternehmensverordnung
KUV§ 15 Wirtschaftsjahr
Stand: 26.08.2026
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Wenn die betrieblichen Bedürfnisse des Kommunalunternehmens es erfordern, kann die Unternehmenssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.