Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 10 Selbsteintritt
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/10#abs-1 (1) Führt der Hauptverwaltungsbeamte die Weisung nach § 9 Abs. 4 nicht innerhalb der bestimmten Frist durch, so können die Aufsichtsbehörden die Befugnisse der ihrer Aufsicht unterstehenden Ordnungsbehörden in entsprechender Anwendung des § 123 Absatz 2 der Gemeindeordnung selbst ausüben oder die Ausübung einem Dritten übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/10#abs-2 (2) Die allgemein zuständige Ordnungsbehörde ist über die getroffene Maßnahme unverzüglich zu unterrichten.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 10 OBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 30.11.2010 – 17 K 1851/09Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 30.11.2010 – 17 K 1892/09Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 30.11.2010 – 17 K 1926/09Zitiert von 5
- VG Aachen, 10.01.2023 – 6 L 16/23Zitiert von 2
- VG Aachen, 10.01.2023 – 6 L 17/23Zitiert von 3
- VG Aachen, 05.01.2023 – 6 L 2/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 04.04.2014 – 9 L 349/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 OBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.