Art 273
Stand: 14.04.2025
Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der Gleichbehandlung der von Steuerpflichtigen bewirkten Inlandsumsätze und innergemeinschaftlichen Umsätze weitere Pflichten vorsehen, die sie für erforderlich erachten, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und um Steuerhinterziehung zu vermeiden, sofern diese Pflichten im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht zu Formalitäten beim Grenzübertritt führen.
Die Möglichkeit nach Absatz 1 darf nicht dazu genutzt werden, zusätzlich zu den in Kapitel 3 genannten Pflichten weitere Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung festzulegen.
Wird zitiert von 118 Entscheidungen zu Art 273 MwStSystRL →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 14.11.2024 – C-613/23Zitiert von 2
- BFH, 11.12.2025 – V R 7/24(Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht)Zitiert von 5
- EuGH (GA), Schlussanträge vom 11.06.2026 – C-308/25Mehrwertsteuer: Vereinbarkeit einer nationalen Regelung über die erleichterte Einstellung von Steuerstreitverfahren mit dem Unionsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 01.03.2024 – V B 34/23 (AdV)(Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gemäß § 233a der AbgabenordnungAO) und Unionsrecht
- EuGH, 17.05.2023 – C-418/22Zitiert von 5
- EuGH, 25.05.2023 – C-114/22Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.07.2026 – C-158/25Mehrwertsteuer: Zulässigkeit der inzidenten Anfechtung eines bestandskräftigen Steuerbescheids im Haftungsverfahren gegen den Geschäftsführer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- EuGH, 30.04.2026 – C-544/24Zitiert von 2
- EuGH (GA), Schlussanträge vom 05.03.2026 – C-158/25Mehrwertsteuer: Recht des haftenden Geschäftsführers zur inzidenten Anfechtung des bestandskräftigen Steuerbescheids der Gesellschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 273 MwStSystRL zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.