Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
LAP-mDFm/EloAufklBundV§ 17 Abschlusslehrgang
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/lap-mdfm_eloaufklbundv/17#abs-1 (1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Grundlehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/lap-mdfm_eloaufklbundv/17#abs-2 (2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten
1.
Aufklärungsschwerpunkte,
2.
Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung,
3.
Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Elektronischen Aufklärung sowie
4.
technische Grundlagen.