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§ 17 LAP-mDFm/EloAufklBundV — Abschlusslehrgang

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 07.02.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Grundlehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.

(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten

1.
Aufklärungsschwerpunkte,
2.
Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung,
3.
Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Elektronischen Aufklärung sowie
4.
technische Grundlagen.