Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes LAP-gDFm/EloAufklBundV § 43 Inkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 15.05.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.