nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 43 LAP-gDFm/EloAufklBundV — Inkrafttreten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.