Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
LAP-gDFm/EloAufklBundV§ 15 Praxisbezogene Lehrveranstaltung II
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/lap-gdfm_eloaufklbundv/15#abs-1 (1) Die Praxisbezogene Lehrveranstaltung II baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung I sowie auf den im Praktikum I vermittelten Kenntnissen auf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/lap-gdfm_eloaufklbundv/15#abs-2 (2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten:
1.
Möglichkeiten und Grenzen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung und
2.
Aufklärungsschwerpunkte.