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§ 15 LAP-gDFm/EloAufklBundV — Praxisbezogene Lehrveranstaltung II

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Praxisbezogene Lehrveranstaltung II baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung I sowie auf den im Praktikum I vermittelten Kenntnissen auf.

(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten:

1.
Möglichkeiten und Grenzen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung und
2.
Aufklärungsschwerpunkte.