Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
KrW/AbfMeistPrV§ 12 Inkrafttreten
Stand: 10.01.2020
Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.