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§ 12 KrW/AbfMeistPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung

Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.