Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten JFAngAusbV § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2025. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert drei Jahre.