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§ 2 JFAngAusbV — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.