Gesetze / Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen JAbschlWUV § 6 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.07.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.