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§ 6 JAbschlWUV

Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.