Gesetze / Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
IBRD/IFCAbkÄndGArt 4
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ibrd_ifcabk_ndg/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ibrd_ifcabk_ndg/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem die Änderungen des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung nach seinem Artikel VIII Absatz (c) und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation nach seinem Artikel VII Absatz (c) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.