Gesetze / Haushaltsgesetz 2022

HG 2022

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2022--2022/1#abs-1 (1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 495 791 475 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2022--2022/1#abs-2 (2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2022 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wird für das Jahr 2022 in Einnahmen und Ausgaben auf 7 398 683 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2022--2022/1#abs-3 (3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2022 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ wird für das Jahr 2022 in Einnahmen und Ausgaben auf 106 819 521 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2022--2022/1#abs-4 (4) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2022 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wird für das Jahr 2022 in Einnahmen und Ausgaben auf 15 612 188 000 Euro festgestellt.

§ 2