Gesetze / HG 2022 · BGBl I 2022, 890
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
25 Normen · ausgefertigt 19.06.2022 · letzte Änderung 25.06.2022 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Ermächtigungen
- § 1Feststellung des Haushaltsplans
- § 2Kreditermächtigungen
- § 3Gewährleistungsermächtigungen
- § 4Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- Abschnitt 2 · Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- § 5Flexibilisierte Ausgaben
- § 6Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- § 7Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
- § 8Bewilligung von Zuwendungen
- § 9Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- § 10Bezüge
- § 11Verbriefung von Verpflichtungen
- § 12Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
- § 13Rückzahlung, Titelverwechslung
- Abschnitt 3 · Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
- § 14Verbindlichkeit des Stellenplans
- § 15Ausbringung von Planstellen und Stellen
- § 15aStelleneinsparung
- § 16Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
- § 17Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
- § 18Ausbringung von Leerstellen
- § 19Umwandlung von Planstellen und Stellen
- § 20Sonderregelungen
- § 21Überhangpersonal
- Abschnitt 4 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 22Stundung von Ansprüchen
- § 23Fortgeltung
- § 24Inkrafttreten
- AnlageGesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2022
Änderungsverlauf
- 25.06.2022 — 25 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 21 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.