Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
GVIDVDV§ 7 Dauer und Aufbau des Studiums
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gvidvdv--2012/7#abs-1 (1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst 24 Monate Fachstudien an der Hochschule und zwölf Monate Praktika.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gvidvdv--2012/7#abs-2 (2) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:
Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/gvidvdv--2012/7#abs-2a (2a) Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 die Studienabschnitte anders gegliedert werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gvidvdv--2012/7#abs-3 (3) Den Studienverlauf im Einzelnen und die Inhalte der Module legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest.