Art 74 Unmittelbare Klage
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GSortV/74#abs-1 (1) Die Entscheidungen des Amtes nach Artikel 29 und Artikel 100 Absatz 2 sind mit der unmittelbaren Klage beim Gerichtshof anfechtbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GSortV/74#abs-2 (2) Die Bestimmungen von Artikel 73 gelten entsprechend.