Gesetze / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)
GrÄndStVtr BW/HEArt 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bw_he/1#abs-1 (1) Das Land Baden-Württemberg tritt an das Land Hessen das Gebiet des Ortsteils Rennhof der Stadt Hemsbach, Rhein-Neckar-Kreis, ab. Im einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Flurstücke der Gemarkung Hemsbach: Nr. 4373/6, 4373/7, 4510 bis 4515, 4515/1, 4516 bis 4529, 4529/1 und 4530 bis 4547.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bw_he/1#abs-2 (2) Der bisherige und der neue Verlauf der Landesgrenze und das abgetretene Gebiet sind aus der Anlage zu diesem Staatsvertrag ersichtlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bw_he/1#abs-3 (3) Das Land Hessen gliedert das abgetretene Gebiet in die Stadt Lampertheim, Landkreis Bergstraße, ein.