Gesetze / Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
GrÄndStVtr BB/STArt 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_st/1#abs-1 (1) Die Flurstücke 28/6, 28/10 und 49 der Flur 5 der Gemarkung Brandis, Gemeinde Brandis, Landkreis Herzberg, werden aus dem Land Brandenburg ausgegliedert und in das Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Jessen, Gemeinde Holzdorf, eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_st/1#abs-2 (2) Die aus der Neugliederung sich ergebenden Grenzänderungen sind in der Anlage kartographisch dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrages.