Gesetze / Zweiter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtr2 ND/NW

Art 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr2_nd_nw/4#abs-1 (1) Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr2_nd_nw/4#abs-2 (2) Der Vertrag trifft am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

Art 3