Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 35 Laufbahnprüfung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gntzolldvdv--2016/35#abs-1 (1) Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gntzolldvdv--2016/35#abs-2 (2) Sie besteht aus
1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests des Hauptstudiums und der Diplomarbeit,
3.
den Leistungstests und den schriftlich bewerteten Leistungen während der berufspraktischen Studienzeit sowie
4.
der Abschlussprüfung.