Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes

GntZollDVDV

§ 35 Laufbahnprüfung

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gntzolldvdv--2016/35#abs-1 (1) Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gntzolldvdv--2016/35#abs-2 (2) Sie besteht aus

1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests des Hauptstudiums und der Diplomarbeit,
3.
den Leistungstests und den schriftlich bewerteten Leistungen während der berufspraktischen Studienzeit sowie
4.
der Abschlussprüfung.
§ 34 § 36