Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 25 Inhalt des Grundstudiums
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gntzolldvdv--2016/25#abs-1 (1) Die Studiengebiete des Grundstudiums sind:
1.
staatsrechtliche und staatspolitische Grundlagen des Verwaltungshandelns,
2.
verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
3.
volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
4.
betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Organisation und Informationstechnik,
5.
sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns und
6.
laufbahntypische Bereiche der Aufgabenerfüllung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gntzolldvdv--2016/25#abs-2 (2) Das Grundstudium umfasst mindestens 700 Lehrveranstaltungsstunden. Auf die Studiengebiete nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5 entfallen dabei mindestens 432 Lehrveranstaltungsstunden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gntzolldvdv--2016/25#abs-3 (3) Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für das Hauptstudium.