Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

GDBNDVerfSchVDV

§ 82 Qualitätsmanagement, Evaluation und Evaluationsordnung

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gdbndverfschvdv--2018/82#abs-1 (1) Das Studium wird einem systematischen Qualitätsmanagement unterworfen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gdbndverfschvdv--2018/82#abs-2 (2) Teil des systematischen Qualitätsmanagements ist die Evaluation. Das Nähere zur Evaluation regelt die Evaluationsordnung des Fachbereichs Nachrichtendienste der Hochschule.

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