Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes GDBNDVerfSchVDV § 49 Diplomprüfung Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2026. Zur aktuellen Fassung → Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.