Gesetze / Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes
FrHfDEG/DUG§ 4 Inkrafttreten
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des seiner Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.