Gesetze / Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung EdlStFAusbV § 5 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2025. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.