Gesetze / Landesrecht Brandenburg / elektronische-Geldstrafenvollstreckungs-Akten-Verordnung
eGSVAktV§ 6 Barrierefreiheit
Stand: 02.08.2026
Elektronische Vollstreckungshefte und Verfahren zur Führung und Bearbeitung von elektronischen Vollstreckungsheften sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.