Gesetze / Landesrecht Brandenburg / elektronische-Akten-Verordnung
eAktVAnlage
Stand: 01.09.2026
Für Anlage eAktV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.