Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-ArbSchV

§ 1 Ziel und Anwendungsbereich

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/corona-arbschv--2021/1#abs-1 (1) Diese Verordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/corona-arbschv--2021/1#abs-2 (2) Die Arbeitsschutzverordnungen gemäß § 18 Absatz 1 und 2 des Arbeitsschutzgesetzes und abweichende Vorschriften der Länder zum Infektionsschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern sowie weitergehende Vorschriften der Länder und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bleiben unberührt.

§ 2