Gesetze / Landesrecht Bayern / BEG/SSV-Zuständigkeitsverordnung
ZustV-BEG/SSV§ 3 Versicherungen an Eides Statt
Stand: 25.08.2026
Das Landesamt für Finanzen – Landesentschädigungsamt – ist in Entschädigungsverfahren zur Abnahme von Versicherungen an Eides Statt befugt.