Gesetze / Landesrecht Bayern / BEG/SSV-Zuständigkeitsverordnung
ZustV-BEG/SSV§ 1 Aufgabenübertragung
Stand: 25.08.2026
Die bisher von der Oberfinanzdirektion München wahrgenommene Aufgaben der Bayerischen Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung werden dem Landesamt für Finanzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übertragen.