Die bisher von der Oberfinanzdirektion München wahrgenommene Aufgaben der Bayerischen Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung werden dem Landesamt für Finanzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übertragen.
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Die bisher von der Oberfinanzdirektion München wahrgenommene Aufgaben der Bayerischen Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung werden dem Landesamt für Finanzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übertragen.