Gesetze / Landesrecht Bayern / Zuständigkeitsverordnung
ZustV§ 28 Disziplinarbehörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Stand: 27.08.2026
Die Befugnisse des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration als Disziplinarbehörde werden übertragen auf
1. das Polizeipräsidium München
für das Personal des Landesamts für Verfassungsschutz, der Präsidien der Polizei, des Landeskriminalamts, des Polizeiverwaltungsamts und der diesen Behörden nachgeordneten Dienststellen,
2. die Landesanwaltschaft Bayern
für den übrigen Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.