Gesetze / Landesrecht Bayern / Spielbankgesetz
SpielbGArt 13 Einschränkung von Grundrechten
Stand: 27.08.2026
Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 der Verfassung) eingeschränkt werden.