Gesetze / Landesrecht Bayern / Notarverordnung
NotV§ 10 Ziel des Anwärterdienstes
Stand: 27.08.2026
Ziel des Anwärterdienstes ist es, den Notarassessor auf die Aufgaben des Notars als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege vorzubereiten.