Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2024/2025

HG 2024/2025

Art 9 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 942, BayRS 86-7-A/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 334), durch § 4 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 431) und durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 443) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach Teil 15 wird folgender Teil 16 eingefügt:

“Teil 16 Einmalige Integrations-, Asyl- und Digitalisierungspauschale für Kommunen “

Art. 118

Integrationspauschale

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayHG2024_2025/9#abs-1 (1) Der Freistaat Bayern gewährt den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden eine einmalige Integrations-, Asyl- und Digitalisierungspauschale (Integrationspauschale) gemäß der Aufstellung in der Anlage. Zuständig für den Vollzug sind die Regierungen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayHG2024_2025/9#abs-2 (2) Die Integrationspauschale ist zu jeweils 15 % für Ausgaben in den Bereichen

1. Integration,

2. Asyl und

3. Digitalisierung der unteren Ausländerbehörden

zu verwenden. Den verbleibenden Teil ordnen die Landkreise und kreisfreien Gemeinden ihrem Bedarf entsprechend einem oder mehreren der Bereiche zu.“

2. Der bisherige Teil 16 wird Teil 17.

3. Der bisherige Art. 118 wird Art. 119 und Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

“(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 treten

1. Art. 118 und

2. die Anlage

außer Kraft.“

4. Folgende Anlage wird angefügt:

Art 8 Art 10