Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2024/2025

HG 2024/2025

Art 1 Feststellung des Haushaltsplans

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird in Einnahmen und Ausgaben

1. für das Haushaltsjahr 2024 auf 73 692 557 400 € und

2. für das Haushaltsjahr 2025 auf 76 829 461 200 €

festgestellt.

Art 2