Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2024/2025

HG 2024/2025

Art 6b Konsolidierungsmaßnamen im Personalbereich, Stellenmoratorium, Stelleneinzug

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayHG2024_2025/6b#abs-1 (1) Für den Doppelhaushalt 2026/2027 werden für das Haushaltsjahr 2026 keine kostenwirksamen neuen Stellen vorgesehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayHG2024_2025/6b#abs-2 (2) Der Stellenbestand soll mittelfristig, voraussichtlich beginnend mit dem Doppelhaushalt 2026/2027, durch strikte Aufgabenüberprüfung, Einsatz von moderner Technik und konsequenten Bürokratieabbau bis 2030 um 5 000 Stellen reduziert werden.

Art 6a Art 6c