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Art 6b HG 2024/2025 (Bayern) — Konsolidierungsmaßnamen im Personalbereich, Stellenmoratorium, Stelleneinzug

Haushaltsgesetz 2024/2025

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für den Doppelhaushalt 2026/2027 werden für das Haushaltsjahr 2026 keine kostenwirksamen neuen Stellen vorgesehen.

(2) Der Stellenbestand soll mittelfristig, voraussichtlich beginnend mit dem Doppelhaushalt 2026/2027, durch strikte Aufgabenüberprüfung, Einsatz von moderner Technik und konsequenten Bürokratieabbau bis 2030 um 5 000 Stellen reduziert werden.