Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2021

HG 2021

Art 13 Durchführungsbestimmungen

Stand: 27.08.2026

Bayern

Für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufstellung der Haushaltsrechnung gelten neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften die weiteren haushaltsgesetzlichen Regelungen in den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.

Art 12 Art 14