Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2021
HG 2021Art 13 Durchführungsbestimmungen
Stand: 27.08.2026
Für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufstellung der Haushaltsrechnung gelten neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften die weiteren haushaltsgesetzlichen Regelungen in den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.