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Art 13 HG 2021 (Bayern) — Durchführungsbestimmungen

Haushaltsgesetz 2021

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufstellung der Haushaltsrechnung gelten neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften die weiteren haushaltsgesetzlichen Regelungen in den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.