Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz
FachV-Pol/VS§ 1 Fachliche Schwerpunkte
Stand: 25.08.2026
In der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (Fachlaufbahn) werden die fachlichen Schwerpunkte
1. Polizeivollzugsdienst,
2. Wirtschaftskriminaldienst,
3. Technischer Computer- und Internetkriminaldienst,
4. Technischer Polizeivollzugsdienst sowie
5. Sicherheitsbereich im Landesamt für Verfassungsschutz
gebildet. Die Vorschriften des Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind anzuwenden, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.