Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz

FachV-Pol/VS

§ 1 Fachliche Schwerpunkte

Stand: 25.08.2026

Bayern

In der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (Fachlaufbahn) werden die fachlichen Schwerpunkte

1. Polizeivollzugsdienst,

2. Wirtschaftskriminaldienst,

3. Technischer Computer- und Internetkriminaldienst,

4. Technischer Polizeivollzugsdienst sowie

5. Sicherheitsbereich im Landesamt für Verfassungsschutz

gebildet. Die Vorschriften des Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind anzuwenden, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

§ 2